Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau in gleicher Abmessung und Gestalt, FlNr. 23/1, Leitnerstraße 8a
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund des Abstimmungsergebnisses mit 0 zu 6 Stimmen nicht erteilt. Der Abweichung von § 6 Abs. 2 der Abstandsflächensatzung wird somit nicht zugestimmt.
Abweichungen von Gestaltungs- und Stellplatzsatzung werden nicht zugestimmt.
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