Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 1418/31, Freudenreichweg 2
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, sofern das begrünte Flachdach aus der Planung gestrichen wird und die Doppelgarage mit dem Dachüberstand des Haupthauses abschließt.
Der Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Außentreppe an der Giebelseite wird zugestimmt.
Abweichungen zur Stellplatzsatzung werden nicht zugestimmt.
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