Erneute Behandlung des Antrags auf Baugenehmigung zum Ersatzbau des Wohnhauses mit Schrägaufzug und Carport, FlNr. 1613/16, Laubries 2
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Bebauung wird erteilt. Die Erschließung mittels eines Fahrweges zum Gebäude anstatt des geplanten Schrägaufzuges ist zu prüfen.
Aus der Zustimmung erwachsen dem Antragsteller keine Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber der Marktgemeinde. Der Antragsteller kann daher keine Ersatzansprüche oder Abhilfemaßnahmen verlangen, wenn das Gebäude oder Grundstück durch Hangrutsch, Starkregen oder sonstige Naturereignisse gefährdet, beschädigt oder zerstört wird.
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