Verlängerung der Baugenehmigung zur Renovierung, Sanierung und Umbau des Gasthofes "zur Post", FlNr. 55, Rathausstraße 3
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung wird erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, juristisch überprüfen zu lassen, ob eine Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann. Des Weiteren wäre zu klären, ob die Stellplatzablösevereinbarung aufgelöst werden kann, wenn nicht in nächster Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen wird.
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