Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau des Wohnhauses mit Schrägaufzug und Carport, FlNr. 1613/16, Laubries 2
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Bebauung wird aufgrund der Abstimmung mit 0 zu 7 Stimmen nicht erteilt. Zur besseren Beurteilung des Vorhabens soll eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden.
Aus der Zustimmung erwachsen dem Antragsteller keine Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber der Marktgemeinde. Der Antragsteller kann daher keine Ersatzansprüche oder Abhilfemaßnahmen verlangen, wenn das Gebäude oder Grundstück durch Hangrutsch, Starkregen oder sonstige Naturereignisse gefährdet, beschädigt oder zerstört wird.
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