Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern, FlNr. 49, Hans-Miederer-Straße 7
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abweichungen von der Gestaltungs- und Stellplatzsatzung werden nicht zugestimmt.
Aus der Zustimmung erwachsen dem Antragsteller keine Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber der Marktgemeinde. Der Antragsteller kann daher keine Ersatzansprüche oder Abhilfemaßnahmen verlangen, wenn das Gebäude oder Grundstück durch Hangrutsch, Steinschlag, Überschwemmung, Starkregen, Uferabriss oder sonstige Naturereignisse gefährdet, beschädigt oder zerstört wird.
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