Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB; Antrag auf Ersatzbau eines Einfamilienhauses, FlNr. 939/7, Schlierachstraße 12 - Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schliersee beschließt im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Ersatzbaus eines Einfamilienhauses auf der nordöstlichen Teilfläche des Grundstücks FlNr. 939/7, Schlierachstraße 12, den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB zur Einbeziehung der Grundstücksteilfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schliersee "Schlierachstraße". Der vorliegende Antrag ist nicht zwingend Grundlage für den Erlass der Satzung. Zur Sicherung der Planung ist, neben einer Erstwohnsitzbindung mit Sicherungshypothek, auch ein Vorkaufsrecht für die Dauer von 15 Jahren grundbuchrechtlich zu sichern, das 30% unter dem Bodenrichtwert zzgl. Gebäudewert im Zeitpunkt des Verkaufs liegt. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Erlass der Satzung sind von den Antragstellern zu tragen.
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