Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung zur Erweiterung des Carports zu einer Garage, FlNr. 2067/5, Dekan-Maier-Weg 34
Beschluss:
Den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Stützmauer, der dadurch entstehenden Geländeveränderungen und des außermittigen Firsts ohne Dachüberstand im Norden werden aufgrund der Abstimmung mit 0 zu 6 Stimmen nicht zugestimmt.
Die Planung sollte zunächst in folgenden Punkten überarbeitet werden:
- Ein Grenzabstand zur Einhaltung eines Dachüberstands im Norden sollte vorgesehen werden.
- Ein Zaun / Absturzsicherung sollte in jedem Fall vorgesehen sein, um das betreten des Garagendachs auszuschließen.
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