Der Marktgemeinderat Schliersee billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungssatzung "Schlierachstraße - Antritt" in der Fassung vom 19.0.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB). Die Billigung des Satzungsentwurfs erfolgt den Bedingungen, dass neben der zivilrechtlichen Sicherung einer Erstwohnsitzbindung und eines Vorkaufsrechts, weiterhin zivilrechtlich eine Abbruchverpflichtung für das bestehende Objekts Schlierachstraße 12 sowie ein Bauverbot für die betroffene westliche Teilfläche des Grundstücks FlNr. 939/7 notariell bestellt wird.
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